Zusammensetzung:
Dem Pfarrgemeinderat gehören neben den gewählten Mitgliedern der leitende Pfarrer, der Pfarrvirkar sowie zwei weitere Mitglieder des Pastoralteams an. Außerdem kann der Pfarrer weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Aufgaben:
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken und das kirchliche Leben in der Gemeinde zu entwickeln und zu gestalten, indem er Aktionen initiiert, fördert und mit Beschlüssen entscheidet. Der Pfarrgemeinderat ist ein wesentliches und echtes Mitwirkungsgremium der Laien an der apostolischen Sendung.
Wählbar / wahlberechtigt ist:
Wählbar für den Pfarrgemeinderat sind alle katholischen Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in unserer Gemeinde wohnen oder sich der Gemeinde verbunden fühlen und sich bei uns engagieren möchten.
Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist man bereits mit 14 Jahren.
Die vorläufige Kandidat/innenliste hängt in den Schaukästen aus und kann hier heruntergeladen werden.
Ergänzungsvorschläge können bis zum 19.09.2021 beim Wahlausschuss formlos eingereicht werden. Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Für den Ergänzungsvorschlag sind mindestens 20 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich. Vordrucke zur Einverständniserkärung sind im Pastoralbüro erhältlich. Die Erklärungen sind den Ergänzungsvorschlägen beizufügen.
Das Büro von St. Gereon befindet sich an zwei Standorten: Gereonskloster 2 und Neumarkt 30
Öffnungszeiten des Büros:
Montag u. Dienstag: 9-12 Uhr an St. Aposteln, Neumarkt 30, 50667 Köln
Mittwoch: 15 - 17 Uhr an St. Gereon, Gereonskloster 2, 50670 Köln
Donnerstag: 9-12 Uhr an St. Aposteln, Neumarkt 30, 50667 Köln
Freitag: 9-12 Uhr an St. Gereon, Gereonskloster 2, 50670 Köln
Wir freuen uns über Ihren Besuch!