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Manfred Melzer, Weihbischof

Wappen
Der Bischof als Chefarzt
von Joachim Frank

Es gibt Antritts- und Geschäftsbesuche, Chefarzt- und Stippvisiten - und jedermann weiß sich darunter etwas vorzustellen. Was aber passiert, wenn sich der Bischof zur „Visitation" anmeldet? Es mag überraschen, wenn die Antwort mit einer Szene auf dem Flughafen beginnt, die jeder Passagier schon erlebt hat: Die Sicherheits- beamten bitten nach der Durchleuchtung des Gepäcks zur „Leibesvisitation". Dabei kontrollieren sie, ob der Gast etwas bei sich hat, was die Ordnung an Bord oder die Sicherheit des Fluges gefährden könnte. So ähnlich ist es auch mit der Visitation, was vom lateinischen Wort „visitatio" (Besuch) abgeleitet ist:

Der Bischof als der Letztverantwortliche für die Seelsorge in den Pfarreien seines Bistums sieht dort persönlich nach dem Rechten, erkundigt sich nach dem Leben in der Gemeinde, nach etwaigen Beschwernissen oder gar Missständen, um sel- 
bige abzustellen.

Wie vieles in der Kirche ist diese Praxis uralte Tradition: Die ersten Zeugnisse für Visitationen stammen aus der Mitte des 4. Jahrhunderts. Schon 380 wurden die Bischöfe auf der Synode von Laodicea zum periodischen Besuch ihrer 

Landgemeinden verpflichtet. Weil viele geistliche Herren im Mittelalter vor allem mit der Politik und der Mehrung ihrer weltlichen Herrschaft beschäftigt waren;  aber auch weil ihre rechtliche Handhabe gering und die Zahl der Befreiungen von bischöflicher Autorität groß war, verkamen die regel- mäßigen Pastoralbesuche. Erst nach der Reformation besann sich die katholische Kirche dieser Aufgabe des Bischofs. Einer der Motoren war der heilige Karl Borromäus, Erzbischof von Mailand.
Im 16. und 17. Jahrhundert war die Visitation für den Bischof eines der wesentlichen Instrumente, die Amts- und Lebensführung seiner Geistlichkeit zu überwachen.

Heute schreibt das Kirchenrecht dem Diözesanbischof die Visitation „wenigstens alle fünf Jahre" vor. Er kann damit auch einen Stellvertreter beauftragen, im Fall unserer Gereonsgemeinde und des Dekanats ist es Weihbischof Manfred Melzer gewesen. Die Besuchspflicht umfasstdie Kleriker und pastoralen Mitarbeiter, die kirchlichen Schulen und andere Einrichtungen wie zum Beispiel die Drogenberatungs- stelle auf dem Gebiet unserer Gemeinde. In Kanon 398 des „Codex luris Canonici" ist weiter festgelegt, dass der Bischof „die Pastoralvisitation mit gebotener Sorgfalt durchzuführen hat; er soll sich davor hüten, durch Verursachung überflüssiger Ausgaben jemandem beschwerlich oder lästig zu werden." 
Also keine pompösen Auftritte, sondern ein selbstverständliches Miteinander von Bischof und Gemeinde, so wie die Besucher von St. Gereon das am 3. März im Gottesdienst und beim anschließenden Gemeindetreffen erleben konnten.

Am Sonntagnachmittag haben unsere gewählten Vertreter dem Bischof das besondere Profil von St. Gereon als „Fahrgemeinde" vorgestellt und ihm - nicht zuletzt anhand eines Stadtplans - das weite Einzugsgebiet demonstriert. Dieser Aspekt dürfte eine gewichtige Rolle für die Entscheidung des Bistums spielen, die Gemeinden der Innenstadt zu Kooperationen zusammen zu führen oder gar zu 
fusionieren. Über die entsprechenden Pläne haben wir im Pfarrbrief bereits ausführlich berichtet.

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