PFARRBRIEF ST. GEREON     Herbst 2001
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Danken

Ich will
Dir danken
aus ganzem Herzen,
verkünden will ich all Deine Wunder.

Psalm 9,2

Nachgefragt
Neuschnitt der Seelsorgebereiche  in der Kölner Innenstadt - 
was kommt da auf St. Gereon zu?
von Joachim Frank

„In Zukunft wird nicht jede einzelne Pfarrgemeinde allein alle pastoralen Aufgaben

im gewünschten Umfang bewältigen können“, hat Kardinal Joachim Meisner im
Juni 2000 in einem Brief an alle Gemeinden geschrieben. 

Im Hintergrund stehen die sinkende Zahl pastoraler Mitarbeiter (Priester, Diakone, PastoralreferentInnen), aber auch die abnehmende aktive Beteiligung der Getauften am Gemeindeleben - ein Phänomen, das der Kardinal unter dem Begriff „Christenmangel“ der häufig geführten Klage über den „Priestermangel“ entgegen stellt.
Alle Pfarreien des Erzbistums sollen deshalb bis Ende des kommenden Jahres zu
„Seelsorgebereichen“ zusammengefasst werden, in denen dann zwischen 8000 und
18.000 Katholiken leben würden. Diese Richtgrößen zeigen, dass die Seelsorgebereiche ganz unterschiedlich verfasst sein können: von einer einzigen (sehr großen) Gemeinde bis hin zum Zusammenschluss vieler (kleiner und kleinster) Gemeinden.
Während diese vor zehn Jahren auf den Weg gebrachten Strukturveränderungen in
der Fläche des Erzbistums zum Teil schon sehr gediehen sind, stecken die Planungen etwa im linksrheinischen Teil der Kölner Innenstadt noch in den Anfängen. Es sei bisher „so gut wie nichts passiert“, ist aus dem Diözesanrat der Katholiken zu hören.

Für St. Gereon gab es einen Vorschlag des Generalvikariats, der eine künftige Kooperation
mit den Gemeinden St. Ursula und St. Kunibert vorsah. Statt dieses Zuschnitts
des künftigen Seelsorgebereiches haben Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat von
St. Gereon für eine Alternative votiert, die eine Zusammenarbeit unserer Gemeinde
mit den Nachbarpfarreien St. Michael, St. Alban und St. Aposteln vorsieht. 

Zur Begründung verwiesen die Gremien sowohl auf historische Verbindungen - die Gebiete von St. Michael und St. Alban gehörten einst zum Gereons-Territorium und wurden Ende des 19. Jahrhunderts bzw. 1959 „abgepfarrt“ - als auch auf die bereits bestehende Zusammenarbeit mit St. Aposteln im Bereich der Katechese (Erstkommunion und Firmung).

Sobald der Erzbischof einmal die Entscheidung darüber getroffen hat, welche Gemeinden kooperieren, ist in einem zweiten Schritt die Form dieses Miteinanders zu bedenken. Der Erzbischof bietet dafür drei Modelle an, aus denen die Pfarreien
dann auswählen können:
1) Fusion aller beteiligten Pfarreien zu einer einzigen Pfarrgemeinde mit einem
einzigen Pfarrgemeinderat (PGR) und einem einzigen Kirchenvorstand (KV). 
Es gibt künftig nur noch eine „Pfarrkirche“, die anderen Kirchen werden zu „Filialen“, in denen weiterhin Gottesdienste gefeiert werden.
2) Gemeinschaft selbstständiger Gemeinden unter Leitung eines einzigen Pfarrers:
Es gibt aber nur noch einen gemeinsamen PGR sowie einen „Kirchengemeindeverband“ (KGV), in dem je drei Vertreter aus allen KV sitzen. Dieser KGV ist rechtlich verantwortlich für die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben im Seelsorgebereich. 

Zum Beispiel: Kindergärten, Jugendarbeit, Familienpastoral, Anstellung von OrganistInnen,
SekretärInnen und KüsterInnen. Die Leitung im KGV hat der für die PfarreienGemeinschaft verantwortliche Pfarrer.
3) Verbund selbstständiger Pfarreien. Alle beteiligten PGR entsenden je zwei
Mitglieder in einen gemeinsamen „Pfarrverband“, die KV entsenden je drei Mitglieder in den KGV (siehe unter 2). Haben mehrere Pfarreien des Seelsorgebereichs (noch) einen eigenen Pfarrer, ernennt der Erzbischof - erste Möglichkeit - einen von ihnen zum „leitenden Pfarrer“. Zweite Möglichkeit: 
Die Pfarrer leiten als Priestergemeinschaft den Seelsorgebereich zusammen und teilen untereinander die Aufgaben nach einer festgelegten „Pfarrerordnung“; einer von ihnen durch den Erzbischof zum „Moderator“ dieses Priester-Teams bestimmt.
Es komme in einem solchen Pfarreien-Verbund „auf die Balance an zwischen der
Eigenständigkeit der einzelnen Pfarrgemeinde und der Kooperation mit den anderen
Pfarrgemeinden“, heißt es in einer Handreichung des Erzbistums. 

Das bedeutet: Die Pfarrgemeinden überlegen gemeinsam, auf welchen Feldern sie sinnvoll kooperieren und wo sie begründet verschiedene Wege einschlagen.
Es ist ersichtlich, dass die Verringerung der Gremien im Falle der Pfarreien-Fusion
oder -Gemeinschaft den Pfarrer und seine hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter
von Sitzungs- und Verwaltungstätigkeit entlasten soll. 

Nach ersten Überlegungen streben die Gremien unserer Pfarrgemeinde als Form künftiger Kooperation das Modell
3) - Pfarreien-Verbund - an, weil es größtmögliche Selbstständigkeit gewährleistet.
Sicherlich können alle weiteren Schritte nicht losgelöst von der Frage beraten werden, wie viele Priester/pastorale Mitarbeiter im künftigen Seelsorgebereich auf mittlere Sicht zur Verfügung stehen werden. Auch dürfte es nicht ganz unproblematisch sein, die Kooperations-Modelle auf die besondere Situation einer Innenstadt-Pfarrei wie St. Gereon mit den umliegenden Nachbargemeinden anzuwenden: Viele von ihnen zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Menschen ganz spezielle pastorale oder liturgische Angebote machen und deshalb von zahlreichen Gläubigen aufgesucht werden, die gar nicht im Pfarrgebiet wohnen. Diese Struktur der „Personal-gemeinden“
(oder wie Pfarrer Daverkausen auch gern humorvoll sagt, „Fahr-Ge-meinden“)
steht quer zum sonst gebräuchlichen Territorialprinzip - eine Pfarrgemeinde
für ein bestimmtes (Wohn-)Gebiet, was für die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit in jedem Fall eine gewichtige Rolle spielt.
Joachim Frank

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