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Nachgefragt
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Neuschnitt
der Seelsorgebereiche in der Kölner Innenstadt -
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was
kommt da auf St. Gereon zu?
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von Joachim Frank
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„In
Zukunft wird nicht jede einzelne Pfarrgemeinde allein alle pastoralen Aufgaben
im
gewünschten Umfang bewältigen können“, hat Kardinal Joachim
Meisner im
Juni
2000 in einem Brief an alle Gemeinden geschrieben. |
Im Hintergrund
stehen die sinkende Zahl pastoraler Mitarbeiter (Priester, Diakone, PastoralreferentInnen),
aber auch die abnehmende aktive Beteiligung der Getauften am Gemeindeleben
- ein Phänomen, das der Kardinal unter dem Begriff „Christenmangel“
der häufig geführten Klage über den „Priestermangel“ entgegen
stellt.
Alle Pfarreien des Erzbistums sollen deshalb
bis Ende des kommenden Jahres zu
„Seelsorgebereichen“ zusammengefasst werden,
in denen dann zwischen 8000 und
18.000 Katholiken leben würden. Diese
Richtgrößen zeigen, dass die Seelsorgebereiche ganz unterschiedlich
verfasst sein können: von einer einzigen (sehr großen) Gemeinde
bis hin zum Zusammenschluss vieler (kleiner und kleinster) Gemeinden.
Während diese vor zehn Jahren auf
den Weg gebrachten Strukturveränderungen in
der Fläche des Erzbistums zum Teil
schon sehr gediehen sind, stecken die Planungen etwa im linksrheinischen
Teil der Kölner Innenstadt noch in den Anfängen. Es sei bisher
„so gut wie nichts passiert“, ist aus dem Diözesanrat der Katholiken
zu hören.
Für St. Gereon gab es einen Vorschlag
des Generalvikariats, der eine künftige Kooperation
mit den Gemeinden St. Ursula und St. Kunibert
vorsah. Statt dieses Zuschnitts
des künftigen Seelsorgebereiches
haben Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat von
St. Gereon für eine Alternative votiert,
die eine Zusammenarbeit unserer Gemeinde
mit den Nachbarpfarreien St. Michael,
St. Alban und St. Aposteln vorsieht.
Zur Begründung verwiesen die Gremien
sowohl auf historische Verbindungen - die Gebiete von St. Michael und St.
Alban gehörten einst zum Gereons-Territorium und wurden Ende des 19.
Jahrhunderts bzw. 1959 „abgepfarrt“ - als auch auf die bereits bestehende
Zusammenarbeit mit St. Aposteln im Bereich der Katechese (Erstkommunion
und Firmung).
Sobald der Erzbischof einmal die Entscheidung
darüber getroffen hat, welche Gemeinden kooperieren, ist in einem
zweiten Schritt die Form dieses Miteinanders zu bedenken. Der Erzbischof
bietet dafür drei Modelle an, aus denen die Pfarreien
dann auswählen können:
1) Fusion aller beteiligten Pfarreien
zu einer einzigen Pfarrgemeinde mit einem
einzigen Pfarrgemeinderat (PGR) und einem
einzigen Kirchenvorstand (KV).
Es gibt künftig nur noch eine „Pfarrkirche“,
die anderen Kirchen werden zu „Filialen“, in denen weiterhin Gottesdienste
gefeiert werden.
2) Gemeinschaft selbstständiger Gemeinden
unter Leitung eines einzigen Pfarrers:
Es gibt aber nur noch einen gemeinsamen
PGR sowie einen „Kirchengemeindeverband“ (KGV), in dem je drei Vertreter
aus allen KV sitzen. Dieser KGV ist rechtlich verantwortlich für die
Erfüllung gemeinsamer Aufgaben im Seelsorgebereich.
Zum Beispiel: Kindergärten, Jugendarbeit,
Familienpastoral, Anstellung von OrganistInnen,
SekretärInnen und KüsterInnen.
Die Leitung im KGV hat der für die PfarreienGemeinschaft verantwortliche
Pfarrer.
3) Verbund selbstständiger Pfarreien.
Alle beteiligten PGR entsenden je zwei
Mitglieder in einen gemeinsamen „Pfarrverband“,
die KV entsenden je drei Mitglieder in den KGV (siehe unter 2). Haben mehrere
Pfarreien des Seelsorgebereichs (noch) einen eigenen Pfarrer, ernennt der
Erzbischof - erste Möglichkeit - einen von ihnen zum „leitenden Pfarrer“.
Zweite Möglichkeit:
Die Pfarrer leiten als Priestergemeinschaft
den Seelsorgebereich zusammen und teilen untereinander die Aufgaben nach
einer festgelegten „Pfarrerordnung“; einer von ihnen durch den Erzbischof
zum „Moderator“ dieses Priester-Teams bestimmt.
Es komme in einem solchen Pfarreien-Verbund
„auf die Balance an zwischen der
Eigenständigkeit der einzelnen Pfarrgemeinde
und der Kooperation mit den anderen
Pfarrgemeinden“, heißt es in einer
Handreichung des Erzbistums.
Das bedeutet: Die Pfarrgemeinden überlegen
gemeinsam, auf welchen Feldern sie sinnvoll kooperieren und wo sie begründet
verschiedene Wege einschlagen.
Es ist ersichtlich, dass die Verringerung
der Gremien im Falle der Pfarreien-Fusion
oder -Gemeinschaft den Pfarrer und seine
hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter
von Sitzungs- und Verwaltungstätigkeit
entlasten soll.
Nach ersten Überlegungen streben die
Gremien unserer Pfarrgemeinde als Form künftiger Kooperation das Modell
3) - Pfarreien-Verbund - an, weil es größtmögliche
Selbstständigkeit gewährleistet.
Sicherlich können alle weiteren Schritte
nicht losgelöst von der Frage beraten werden, wie viele Priester/pastorale
Mitarbeiter im künftigen Seelsorgebereich auf mittlere Sicht zur Verfügung
stehen werden. Auch dürfte es nicht ganz unproblematisch sein, die
Kooperations-Modelle auf die besondere Situation einer Innenstadt-Pfarrei
wie St. Gereon mit den umliegenden Nachbargemeinden anzuwenden: Viele von
ihnen zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Menschen ganz spezielle pastorale
oder liturgische Angebote machen und deshalb von zahlreichen Gläubigen
aufgesucht werden, die gar nicht im Pfarrgebiet wohnen. Diese Struktur
der „Personal-gemeinden“
(oder wie Pfarrer Daverkausen auch gern
humorvoll sagt, „Fahr-Ge-meinden“)
steht quer zum sonst gebräuchlichen
Territorialprinzip - eine Pfarrgemeinde
für ein bestimmtes (Wohn-)Gebiet,
was für die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit
in jedem Fall eine gewichtige Rolle spielt.
Joachim Frank