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Stellungnahme zu den
Planungen im Gerling-Areal |
Die
innerstädtische Zentrale des ehemaligen Gerling Konzerns liegt
auf dem Pfarrgebiet der Gemeinde St. Gereon in unmittelbarer
Nachbarschaft der romanischen Basilika St. Gereon.
Als Gemeinde
verstehen wir uns als Anwalt der menschlichen und steinernen
Nachbarn des zu beplanenden Gebietes. Grundsätzlich begrüßt die
Gemeinde, dass das Areal des ehemaligen Gerling-Konzerns neu
gestaltet und mit Wohnungen, Geschäften und Büros belebt werden
soll. Gleichzeitig bestehen große Befürchtungen, die wir in
diesem Schreiben zum Ausdruck bringen wollen und vor allem in
der Forderung nach respektvollem Umgang zusammengefasst werden
können.
Die romanische Kirche St. Gereon, als ein einzigartiges Bauwerk
im Ensemble der romanischen Kirchen, verlangt eine respektvolle
Nachbarbebauung. Dies verstehen wir zum einen im Hinblick auf
die Wahrung der Sichtbeziehungen zur Gladbacher- und
Christophstrasse hin: Die Neuplanungen auf der Christophstrasse
sind wesentlich zu hoch und müssen sich an den Höhen der
bestehenden Bebauung orientieren; es kann aber nicht sein, dass
unter der bestehenden Bebauung ein einziges, denkmalgeschütztes
Haus in seiner Höhe zum kommenden Maßstab genommen wird. Allein
dieses Denkmal ragt aus der einheitlichen Platzrandbebauung
heraus.
Zum anderen
erwarten wir Respekt in Bezug auf die Gestaltung des
Gereonsklosters. Der Platz vor der Basilika darf weder durch
unmaßstäbliche Bebauung in seiner Wirkung nachteilig beeinflusst
werden, noch darf das ehemalige historische Archiv durch zu hohe
Bauten bedrängt werden.
Auch die
ehemalige Kapelle der Stiftung Van-Gils darf nicht, wenn sie
denn überhaupt freizustellen ist, durch eine zu hohe Umbauung
gleichsam in einem Schacht verschwinden.
Das Gerling
Areal befindet sich nicht auf einer Freifläche, sondern ist Teil
des Gereonsviertels. Hier ist den Anwohnerinnen und Anwohnern
der nötige Respekt zu erweisen.
Die
Neuplanungen haben Rücksicht zu nehmen besonders auf die
Menschen, welche als unmittelbare Anlieger durch Neuplanungen
übermäßig benachteiligt werden.
Ebenso ist die
Sorge der Bewohnerinnen und Bewohner bezüglich der
Verkehrssituation ernst zu nehmen und die Verkehrsströme des
bestehenden Viertels in die Planungen deutlicher als bisher mit
einzubeziehen.
Bei den
bevorstehenden Baumaßnahmen, muss die Situation der Nachbarn
bedacht werden und entsprechend verträgliche Bau- und
Abrißverfahren eingesetzt werden.
Die Bebauung
des ehemaligen Gerling-Konzerns steht in weiten Teilen unter
Denkmalschutz. Zum Respekt vor der Geschichte gehört die
Bewahrung von Gebäuden, welche von dieser Geschichte Zeugnis
geben. Der Denkmalschutz hat die Aufgabe diesem Anliegen
Ausdruck zu geben. Der Denkmalschutz darf nicht vorschnell
aufgegeben werden und Gebäude durch so genannte
Weiterentwicklung nicht ihrer Zeugniskraft beraubt werden.
Wir erwarten
von den Politikerinnen und Politikern, dass sie sich in
geeigneter Weise unserer Anliegen annehmen und sich für die
Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
Andreas Brocke,
Pfarrer an der Basilika St. Gereon zu Köln. |