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Pfarrgemeinderat
- AKTUELL
Der
Pfarrgemeinderat stellt sich
vor: |
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HERZLICHE EINLADUNG
ZUR PFARRVERSAMMLUNG
Termin:
Sonntag, 22. April
2012, 17.00-19.00
Uhr
Ort:
Pfarrsaal St.
Michael,
Moltkestraße 119
• Vorstellung des
Pastoralkonzeptes
durch den
Pfarrgemeinderat
• Anschließend
Austausch
Eine rege
Beteiligung wünschen
sich die Mitglieder
des
Pfarrgemeinderates. |
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Katholische
Kirchengemeinde St. Gereon
mit der
Basilika St. Gereon, den
Filialkirchen
St. Michael und St. Alban zu Köln
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Aufbruch in eine neue Amtszeit
Der Pfarrgemeinderat (PGR) nach der Wahl: |
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Seit November
2009 hat die Gemeinde St. Gereon
einen neuen Pfarrgemeinderat (kurz
PGR).
Es ist die zweite Amtszeit, in der
der PGR in der neuen Struktur, d.h.
gemeinsam für die Kirchen
St. Gereon, St. Michael und St.
Alban tätig wird.
Zum PGR gehören jetzt Andrea Bock,
Hartwig Bruns, Gertrud Büttgen, Hans
Hermann Fitzler,
Lukas Heinen, Natascha Jansen,
Matthias Kruse, Dr. Reinhard
Künstler, Miriam Rampini,
Dr. Gudrun Stracke-Sporbeck, Martin
Wachsmuth, sowie von Seiten des
Pastoralteams,
Pfarrer Andreas Brocke, Prof.
Herkenrath und Pastoralreferent
Benedikt Kremp.
Beim Neujahrsempfang haben wir uns
den Gemeindemitgliedern kurz
vorgestellt. An dieser Stelle gebe
ich einen Ausblick über den
Schwerpunkt unserer Arbeit in den
kommenden Monaten. Nachdem der PGR
in der letzten Amtszeit vorrangig
den Prozess des Zusammenwachsens der
Gemeinde begleitet hat, steht die
neue Amtszeit unter der Vorgabe,
unter Verantwortung des Pfarrers und
in Zusammenarbeit mit dem
Pastoralteam ein Pastoralkonzept zu
erarbeiten. |
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Pfr. Andreas Brocke |
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geborenes Mitglied des PGR |
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Benedikt
Kremp |
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geborenes
Mitglied
des PGR |
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Pfr.
Prof.
Gerhard
Herkenrath |
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geborenes
Mitglied des PGR |
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Subsidiar
in
St.
Gereon |
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75
Jahre |
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Ausbilder
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43
Jahre |
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Tel.:
(0221)
3 98
14
45 |
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stellv.
Vorsitzender
des
PGR |
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52
Jahre |
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Sachbearbeiter |
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Dr.
Gudrun
Stracke-Sporbeck |
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Kunsthistorikerin |
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49
Jahre |
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Hintergrund für
die sen Auftrag ist die
Umstrukturierung im Erzbistum
Köln, die der abneh- menden Zahl
von hauptamtlichen pastoralen
Diensten und Katholiken Rechnung
trägt. Bei der Umstrukturierung
wird seitens des Erzbistums Wert
daraufgelegt, dass die Seelsorge
vor Ort
flächendeckend erhalten bleibt,
d.h. dass der Glauben vor Ort im
Bereich der Liturgie, Diakonie
und Verkündigung erlebt und
gestaltet werden kann.
Doch dies ist nur möglich, wenn
sich diese Seelsorge verändert
und auch an die geänderten
gesellschaftliche Situation
anpasst. Für diesen
Anpassungsprozess wurde ein
Projekt gestartet mit dem Titel
„Wandel gestalten, Glauben
entfalten“.
Da die Probleme und Chancen im
Erzbistum Köln sehr
unterschiedlich sind, wird kein
flächen- deckendes
Pastoralkonzept entwickelt.
Vielmehr sind die verschiedenen
Seelsorgebereiche
aufgefordert, im Gespräch
miteinander eine pastorale
Perspektive für ihren Bereich
heraus-zuarbeiten und dabei auch
viel stärker die Menschen in den
Blick zu nehmen, die nicht oder
selten in die Kirche gehen.
Mit dem Pastoralkonzept wird
definiert, welche Ziele in der
Seelsorge und aufwelchen (alten
und
neuen) Wegen diese Ziele
erreicht werden sollen. Die
Festlegung der Ziele soll
helfen, Priori-täten zu setzen
und mit den vorhandenen Kräften
und Begabungen sorgsam
umzugehen.
Wir versprechen uns interessante
Gespräche und Diskussionen z.B.
darüber, was uns in unserer
Gemeinde wichtig ist, welche
kirchliche Situation wir an
unsere Kinder und Enkel weiter
geben wollen oder wie wir uns
vorstellen, wie Gemeindeleben in
einer Innenstadt im 21.
Jahr-hundert aussehen kann.
Der PGR beginnt die
konzeptionelle Erarbeitung mit
einer ganztägigen Veranstaltung
Ende Mai.
Wir wollen die Gemeinde im
weiteren Verlauf mit in die
Diskussionen einbeziehen, denn
das Wesentliche an diesem
Auftrag ist nicht das
Schriftstück „Pastoralkonzept“,
sondern was in diesem
„Selbstfindungsprozess“ unserer
Gemeinde in den Menschen und
untereinander passiert.
Die Beratungen können zu einem
Auf bruch für die gesamte
Gemeinde werden und uns zu einer
stärkeren Gemeinschaft werden
lassen, in der Christus und
seine Frohe Botschaft spürbar
wird.
Bitten wir um Gottes Segen und
Begleitung auf unserem Weg.
Andrea Bock
Pfarrgemeinderatsvorsitzende |
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Nachdem die neue Satzung für Pfarrgemeinde-räte im Erzbistum Köln verabschiedet wurde, tritt sie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zum 01.01.2009 in Kraft. Gegenüber der alten Satzung wurden einige Änderungen vorgenommen.
Der gesamte Text der Satzung kann im Internet auf der Homepage des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln unter:
www.dioezesanrat.de/
pfarrgemeinderat/arbeitshilfen/ hilfen_intro.html
nachgelesen werden.
Wie kam es zu der Einrichtung der Pfarrgemeinderäte?
Auf dem II. Vatikanischen Konzil hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass zwar die Kirche infolge göttlicher Einsetzung einen hierarchischen Aufbau hat, dass ihr aber andererseits schon in ihrer Frühzeit demokratische Einrichtungen und eine gewisse „Mitbestimmung" Hans Hermann Fitzler PGR-Vorsitzender der Laien nicht unbekannt waren.
Diese Einsicht ergab, dass nicht nur die Priester, sondern auch die Laien als „Teilhaber am Amte Christi" eine große Mitverantwortung in Bezug auf die Kirche tragen.
Eine lebendige, blühende Kirche kann nur bestehen, wenn Priester und Laien in gemein-samer Arbeit, aber auch in gemeinsamer Verantwortung zusammenstehen.
Diese wieder entdeckte Wahrheit führte letztendlich zur Einrichtung der Pfarrgemeinderäte.
Welche Aufgaben
hat der Pfarrgemeinderat?
Nach den neuen Satzungen der Pfarrgemeinde-räte im Erzbistum Köln hat der Pfarrgemeinderat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers, gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich zu entwickeln und zu gestalten.
Die Kirche muss in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent sein. Der Pfarrgemeinderat wirkt an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzepts mit.
Das Pastoralkonzept beschreibt besonders Ziele und Umsetzungsschritte einer missionarischen Ausrichtung der Pastoral durch
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die ehrfürchtige und lebendige Feier der Liturgie
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die unverkürzte und angemessene Glaubensverkündigung
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die geisterfüllte und tatkräftige Caritas.
Die Sorge um Jugend, Ehe und Familie findet dabei besondere Berücksichtigung.
Bei der Wahrnehmung des Laienapostolates berät und beschließt der Pfarrgemeinderat, unter Wahrung der Eigenständigkeit von katholischen Verbänden und Vereinigungen, über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement im Seelsorgebereich, insbesondere in folgenden Handlungsfeldern: |
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Bildung,
Erziehung
und
Kultur
Ehe, Familie und Generationen Migration, Integration und interkultureller Dialog Mission, Entwicklung, Frieden Umwelt und Bewahrung der Schöpfung Kommunalpolitik |
Der Pfarrgemeinderat fördert die Mitwirkung von Gläubigen in öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Initiativen.
Aus welchem Personenkreis setzt sich nun der Pfarrgemeinderat zusammen?
Zunächst einmal gehören dieser für das Pfarrleben wohl wichtigsten Institution stimmberechtigte Mitglieder an.
1. Geborene Mitglieder Geborene Mitglieder sind der Pfarrer, Pfarrvikare und maximal zwei weitere Mitglieder des Pastoralteams.
2. Gewählte Mitglieder Jeder Pfarrgemeinderat legt nach einer vom Erzbistum vorgelegten Regelung, die sich nach der Anzahl der Katholiken in der Pfarrgemeinde richtet, die zu wählenden Mitglieder fest.
In unserem Falle sind es
bei bis zu
10.000 Katholiken 8 bis 14 Mitglieder.
Der Pfarrgemeinderat kann für von ihm festgelegte Gebiete (St. Alban, St. Gereon, St. Michael) die Zahl der zu wählenden Mitglieder proportional oder paritätisch aufteilen, damit entsprechend jedes Gebiet im Pfarrgemeinderat vertreten ist.
3. Berufene Mitglieder Der Pfarrer kann in Abstimmung mit den gewählten Mitgliedern je nach Bedarf bis zu vier weitere Mitglieder berufen.
Wahlgrundsätze Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Es können auch außerhalb des Seelsorgebereiches wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht ausüben, wenn sie am kirchlichen Leben im Seelsorgebereich aktiv Anteil nehmen. Näheres regelt die Wahlordnung.
Amtszeit Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Vorstand
Der Vorstand besteht
1. aus dem Pfarrer als geborenes Mitglied und der/dem gewählten Vorsitzenden sowie einem oder drei weiteren Vorstandsmit-gliedern, die der Pfarrgemeinderat aus seiner Mitte wählt, nachdem er die Zahl bestimmt hat.
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ST. GEREON • ST. MICHAEL • ST. ALBAN
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