Informationen aus unserer letzten Pfarrgemeinderatssitzung

 Pfarrgemeinderat - AKTUELL


Der Pfarrgemeinderat stellt sich vor:


HERZLICHE EINLADUNG ZUR PFARRVERSAMMLUNG


Termin: Sonntag, 22. April 2012, 17.00-19.00 Uhr
Ort: Pfarrsaal St. Michael, Moltkestraße 119
• Vorstellung des Pastoralkonzeptes durch den Pfarrgemeinderat
• Anschließend Austausch

Eine rege Beteiligung wünschen sich die Mitglieder des Pfarrgemeinderates.




Katholische Kirchengemeinde St. Gereon

mit der Basilika St. Gereon, den Filialkirchen
St. Michael und St. Alban zu Köln



Aufbruch in eine neue Amtszeit

Der Pfarrgemeinderat (PGR) nach der Wahl:


Seit November 2009 hat die Gemeinde St. Gereon einen neuen Pfarrgemeinderat (kurz PGR).
Es ist die zweite Amtszeit, in der der PGR in der neuen Struktur, d.h. gemeinsam für die Kirchen
St. Gereon, St. Michael und St. Alban tätig wird.

Zum PGR gehören jetzt Andrea Bock, Hartwig Bruns, Gertrud Büttgen, Hans Hermann Fitzler,
Lukas Heinen, Natascha Jansen, Matthias Kruse, Dr. Reinhard Künstler, Miriam Rampini,
Dr. Gudrun Stracke-Sporbeck, Martin Wachsmuth, sowie von Seiten des Pastoralteams,
Pfarrer Andreas Brocke, Prof. Herkenrath und Pastoralreferent Benedikt Kremp.

Beim Neujahrsempfang haben wir uns den Gemeindemitgliedern kurz vorgestellt. An dieser Stelle gebe ich einen Ausblick über den Schwerpunkt unserer Arbeit in den kommenden Monaten. Nachdem der PGR in der letzten Amtszeit vorrangig den Prozess des Zusammenwachsens der Gemeinde begleitet hat, steht die neue Amtszeit unter der Vorgabe, unter Verantwortung des Pfarrers und in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam ein Pastoralkonzept zu erarbeiten.


Pfr. Andreas Brocke 

geborenes Mitglied des PGR

Vorstand des PGR

40 Jahre

Dechant

E-Mail: pastor@stgereon.de

Tel.: 80221) 13 49 22

Andrea Bock

Vorsitzende des PGR

41 Jahre

Diplom-Betriebswirtin

E-Mail: andrea@bock-koen.de
(0221) 240 14 05

 

Benedikt Kremp

geborenes Mitglied des PGR

Pastoralreferent

37 Jahre

E-Mail: kremp@stgereon.de

Tel.: (0221) 51 54 49

Pfr. Prof. Gerhard Herkenrath

geborenes Mitglied des PGR

Subsidiar in St. Gereon

75 Jahre

 

 

Hartwig Bruns

Ausbilder

43 Jahre

Tel.: (0221) 3 98 14 45

 
 

Gertrud Büttgen

Rentnerin

72 Jahre

 

 
 

Hans Hermann, Fitzler

Rentner

68 Jahre

johannes.fitzler@netcologne.de

 
 

Lukas Heinen

Student 

18 Jahre

 

Tel.: (0221) 16 00 33 11

Mail: lukas.heinen@t-online.de

Natascha Jansen

 

 

 

 
 

Matthias Kruse

stellv. Vorsitzender des PGR

52 Jahre

Sachbearbeiter 

 
 

Dr. med. Rainer Künstler

Internist

47 Jahre

 

 
 

Ruth Miriam Rampini

Musikerin

44 Jahre

Tel.: (0221) 13 65 85

rmrampini@umrappe.de

 

Dr. Gudrun 
Stracke-Sporbeck

Kunsthistorikerin 

49 Jahre

 

 

Martin Wachsmuth

Aktuar  

40 Jahre

Tel.(0221) 16 81 30 68

Mail: Martin.Wachsmuth@gmx.de

 

Hintergrund für die sen Auftrag ist die Umstrukturierung im Erzbistum Köln, die der abneh- menden Zahl von hauptamtlichen pastoralen Diensten und Katholiken Rechnung trägt. Bei der Umstrukturierung wird seitens des Erzbistums Wert daraufgelegt, dass die Seelsorge vor Ort
flächendeckend erhalten bleibt, d.h. dass der Glauben vor Ort im Bereich der Liturgie, Diakonie und Verkündigung erlebt und gestaltet werden kann.

Doch dies ist nur möglich, wenn sich diese Seelsorge verändert und auch an die geänderten gesellschaftliche Situation anpasst. Für diesen Anpassungsprozess wurde ein Projekt gestartet mit dem Titel „Wandel gestalten, Glauben entfalten“.

Da die Probleme und Chancen im Erzbistum Köln sehr unterschiedlich sind, wird kein  flächen- deckendes Pastoralkonzept entwickelt. Vielmehr sind die verschiedenen Seelsorgebereiche
aufgefordert, im Gespräch miteinander eine pastorale Perspektive für ihren Bereich heraus-zuarbeiten und dabei auch viel stärker die Menschen in den Blick zu nehmen, die nicht oder selten in die Kirche gehen.
 
Mit dem Pastoralkonzept wird definiert, welche Ziele in der Seelsorge und aufwelchen (alten und
neuen) Wegen diese Ziele erreicht werden sollen. Die Festlegung der Ziele soll helfen, Priori-täten zu setzen und mit den vorhandenen Kräften und Begabungen sorgsam umzugehen.

Wir versprechen uns interessante Gespräche und Diskussionen z.B.  darüber, was uns in unserer Gemeinde wichtig ist, welche kirchliche Situation wir an unsere Kinder und Enkel weiter geben wollen oder wie wir uns vorstellen, wie Gemeindeleben in einer Innenstadt im 21. Jahr-hundert aussehen kann.

Der PGR beginnt die konzeptionelle Erarbeitung mit einer ganztägigen Veranstaltung Ende Mai.
Wir wollen die Gemeinde im weiteren Verlauf mit in die Diskussionen einbeziehen, denn das Wesentliche an diesem Auftrag ist nicht das Schriftstück „Pastoralkonzept“, sondern was in diesem „Selbstfindungsprozess“ unserer Gemeinde in den Menschen und untereinander  passiert.

Die Beratungen können zu einem Auf bruch für die gesamte Gemeinde werden und uns zu einer
stärkeren Gemeinschaft werden lassen, in der Christus und seine Frohe Botschaft spürbar wird.

Bitten wir um Gottes Segen und Begleitung auf unserem Weg.

Andrea Bock
Pfarrgemeinderatsvorsitzende


Der Pfarrgemeinderat

Nachdem die neue Satzung für Pfarrgemeinde-räte im Erzbistum Köln verabschiedet wurde, tritt sie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zum 01.01.2009 in Kraft. Gegenüber der alten Satzung wurden einige Änderungen vorgenommen.

Der gesamte Text der Satzung kann im Internet auf der Homepage des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln unter:
www.dioezesanrat.de/ pfarrgemeinderat/arbeitshilfen/ hilfen_intro.html
nachgelesen werden.

Wie kam es zu der Einrichtung der Pfarrgemeinderäte?

Auf dem II. Vatikanischen Konzil hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass zwar die Kirche infolge göttlicher Einsetzung einen hierarchischen Aufbau hat, dass ihr aber andererseits schon in ihrer Frühzeit demokratische Einrichtungen und eine gewisse „Mitbestimmung"
Hans Hermann Fitzler PGR-Vorsitzender der Laien nicht unbekannt waren.

Diese Einsicht ergab, dass nicht nur die Priester, sondern auch die Laien als „Teilhaber am Amte Christi" eine große Mitverantwortung in Bezug auf die Kirche tragen.
Eine lebendige, blühende Kirche kann nur bestehen, wenn Priester und Laien in gemein-samer Arbeit, aber auch in gemeinsamer Verantwortung zusammenstehen.

Diese wieder entdeckte Wahrheit führte letztendlich zur Einrichtung der Pfarrgemeinderäte.

Welche Aufgaben
hat der Pfarrgemeinderat?


Nach den neuen Satzungen der Pfarrgemeinde-räte im Erzbistum Köln hat der Pfarrgemeinderat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers, gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich zu entwickeln und zu gestalten.

Die Kirche muss in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent sein. Der Pfarrgemeinderat wirkt an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzepts mit.

Das Pastoralkonzept beschreibt besonders Ziele und Umsetzungsschritte einer missionarischen Ausrichtung der Pastoral durch

  • die ehrfürchtige und lebendige Feier der Liturgie

  • die unverkürzte und angemessene Glaubensverkündigung

  • die geisterfüllte und tatkräftige Caritas.

Die Sorge um Jugend, Ehe und Familie findet dabei besondere Berücksichtigung.

Bei der Wahrnehmung des Laienapostolates berät und beschließt der Pfarrgemeinderat, unter Wahrung der Eigenständigkeit von katholischen Verbänden und Vereinigungen, über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement im Seelsorgebereich, insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:

 

Bildung, Erziehung und Kultur
Ehe, Familie und Generationen
Migration, Integration und interkultureller Dialog Mission, Entwicklung, Frieden
Umwelt und Bewahrung der Schöpfung
Kommunalpolitik

 


Der Pfarrgemeinderat fördert die Mitwirkung von Gläubigen in öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Initiativen.

Aus welchem Personenkreis setzt sich nun der Pfarrgemeinderat zusammen?

Zunächst einmal gehören dieser für das Pfarrleben wohl wichtigsten Institution stimmberechtigte Mitglieder an.

1. Geborene Mitglieder
Geborene Mitglieder sind der Pfarrer, Pfarrvikare und maximal zwei weitere Mitglieder des Pastoralteams.

 

2. Gewählte Mitglieder
Jeder Pfarrgemeinderat legt nach einer vom Erzbistum vorgelegten Regelung, die sich nach der Anzahl der Katholiken in der Pfarrgemeinde richtet, die zu wählenden Mitglieder fest.
In unserem Falle sind es bei bis zu
10.000 Katholiken 8 bis 14 Mitglieder.

 

Der Pfarrgemeinderat kann für von ihm festgelegte Gebiete (St. Alban, St. Gereon, St. Michael) die Zahl der zu wählenden Mitglieder proportional oder paritätisch aufteilen, damit entsprechend jedes Gebiet im Pfarrgemeinderat vertreten ist.

3. Berufene Mitglieder
Der Pfarrer kann in Abstimmung mit den gewählten Mitgliedern je nach Bedarf bis zu vier weitere Mitglieder berufen.


Wahlgrundsätze
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten.
Es können auch außerhalb des Seelsorgebereiches wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht ausüben, wenn sie am kirchlichen Leben im Seelsorgebereich aktiv Anteil nehmen. Näheres regelt die Wahlordnung.

Amtszeit
Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Vorstand
Der Vorstand besteht
1. aus dem Pfarrer als geborenes Mitglied und der/dem gewählten Vorsitzenden sowie einem oder drei weiteren Vorstandsmit-gliedern, die der Pfarrgemeinderat aus seiner Mitte wählt, nachdem er die Zahl bestimmt hat.
 

Hans Hermann Fitzler

 

ST. GEREON • ST. MICHAEL • ST. ALBAN

Last Update: 31.03.12 13:22 H. Wolfgarten