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Sie wurde mit der
Zielsetzung geplant, einen Raum zu schaffen, der den
voraussichtlichen pastoral-liturgischen Entwicklungen
entsprach.
Die Kirche sollte einen sinngerechten, den
heutigen Erwartungen entsprechenden Vollzug des
Gemeindegottesdienstes, insbesondere der Feier der
heiligen Messe, gewährleisten, aber auch die rechte
Atmosphäre schaffen für das persönliche Gebet des
einzelnen.
Bei der Planung und Fertigstellung der Kirche konnte
niemand ahnen, dass die ihr zugrunde liegende
liturgische Konzeption und die Art des in ihr gefeierten
Gottesdienstes, die zwar damals noch nicht die Norm war,
durch die Konstitution des 2. Vatikanischen Konzils über
die heilige Liturgie vom 4. Dezember 1963 ihre
offizielle Bestätigung erhielt.
Dank gebührt hier vor allem Herrn Kardinal Frings, dass
er den Neubau unserer Kirche gegen mancherlei
Widerstände als Ausnahme genehmigte. Dass diese Ausnahme
schon nach 5 Jahren die Regel werden sollte, konnten
damals nur wenige voraussehen.
Sicherlich haben die
Innenarchitektur unserer Kirche und unser Gottesdienst
zur pastoralliturgischen Bewusstseinsbildung beigetragen.
Denn wie hätte das Konzil die Erneuerung der Liturgie in
der Konstitution vom 3. Dezember 1963 für die gesamte
Kirche gesetzlich festlegen können, wenn sie nicht zuvor
in wenigstens einigen Kirchen experiendo, d.h.
versuchsweise, praktiziert worden wäre?
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