|
"Schwarze
Löscher statt bunter Fenster"
|
|
 |
|
Pfarrei St. Gereon
verzichtet wegen Urheberrechtsgebühren darauf,
Fenster von Georg Meistermann im Netz zu zeigen.
Schwarze
Löscher statt bunter Fenster:
Wie auf diesem Screenshot zu sehen,
verzichtet die Gemeinde St. Gereon wegen
der Urhebergebühren darauf, die
Meistermann-Kunstwerke im Internet zu
zeigen. |
|
|
|
|
Mehr als 40 Fenster
hat Georg Meistermann für die Basilika St. Gereon entworfen, für
das Dekagon, für die Apsis und die Vorhalle. Herausragende
Kunstwerke, die der 1990 verstorbene Zeichner und Grafiker als
sein „künstlerisches Testament" bezeichnet hat.
Wer sich allerdings auf der Internet-Seite der Kölner
Innenstadt-Gemeinde die Glasfenster ansehen will, der sieht nur
geschwärzte Flächen.
Wollte die Pfarrei die Kunstwerke zeigen, müsste sie Gebühren an
die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst zahlen, die die
Urheberrechte bildender Künstler wahrnimmt.
„Das können und wollen wir nicht", sagt Pfarrer Andreas Brocke,
der „kein Verständnis" für diese Auflage hat.
Laut VG-Tarif müsste die Gemeinde zum Beispiel für 20 im
Internet gezeigte Fenster 31 Euro pro Monat zahlen, für 40
Fenster 50 Eüro. Geld, das für andere Aufgaben der Gemeinde
fehlen würde, sagt Brocke. Also verzichtet die Gemeinde auf
jegliche Abbildung der Meistermann-Fenster - mit kuriosen
Folgen:
In einem Prospekt
bietet die Pfarrei eine Kirchenführung zur „Johannesoffenbarung
in den Fenstern von
St. Gereon" an - illustriert wird der
Hinweis aber mit einem Bildmotiv vom Boden der Kirche. |
|
Schutz und Förderung |
|
„Wir verfolgen ja
keinerlei kommerzielle Interessen", argumentiert Pfarrer Brocke.
Man wolle Besuchern lediglich die Kirche präsentieren, die
Fenster stünden im Kontext des sakralen Raumes. „Wir stellen
jetzt die Qualität der anderen Fenster stärker heraus", sagt
Brocke.
„Wir fühlen uns dem Anliegen Georg Meistermanns verpflichtet",
begründet Justinus Maria Calleen, Meistermann-Enkel und Leiter
des Georg-Meistermann-Museums in Wittlich, die Haltung der
Familie.
Der Künstler habe es stets als ungerecht empfunden, dass in
Bibliotheken Leihgebühr gezahlt werden müsse, es für die Nutzer
bildender Kunst solche Abgaben aber nicht gebe.
Durch die Gebühr an die VG Bild-Kunst würden „Schutz und
Förderung bildender Künstler und von Kunstprojekten"
sichergestellt, so Calleen.
Doch nicht alle Künstler bestehen darauf, dieses Recht
wahrzunehmen. Andreas Lüpertz etwa, der gerade einen
Fenster-Zyklus für St. Andreas schafft, habe großzügig darauf
verzichtet, erklärte Diözesanbaumeister Martin Struck. |
|