1.) Zur Orgelgeschichte der ehemaligen Stifts- und späteren Pfarrkirche St. Gereon in Köln.


Trotz einer nicht gerade unbeträchtlichen Zahl von Publikationen über diese Kölner Kirche, die zum Teil weit in das 19. Jh. und noch darüber hinaus zurückreichen, fehlt bis heute, abgesehen von kleinen Beiträgen und gelegentlichen kurzen Hinweisen, eine zusammenhängende Darstellung über die Orgel. 
Dass Kölns Kirchen in der Mehrzahl bedeutsame Orgelwerke gehabt haben, und da macht St. Gereon keine Ausnahme, ist heute nur noch eine historische Dimension; denn der einst reiche Bestand ist spätestens im Zweiten Weltkrieg untergegangen, wenn nicht schon früher durch entstellende Um- oder Zubauten erhebliche Substanzverluste eingetreten sind. 
Dies lässt sich gleichsam exemplarisch an der Orgelgeschichte von St. Gereon aufzeigen, wenn auch ein vollständiges Bild, allein schon wegen des Verlustes einer Vielzahl von schriftlichen Quellen, nicht mehr zu rekonstruieren ist.
Die früheste Erwähnung einer Orgel reicht in das 13. Jh. zurück und kann wohl auch im Zusammenhang mit dem Neubau des Dekagons, der 1227 seiner Vollendung entgegengeht, gesehen werden. 
Nach einem um das Jahr 1279 entstandenen Schriftstück, das als verloren gelten muss, stiftet der Stiftsdechant 
Wilhelm von Schinnen (Wilhelmus de Schinnis), der etwa von 1279 bis 1283 dieses Amt innegehabt hat, ad subsidium Chori XL marcas, et duas ad organa melioranda - zur Unterstützung des Chores 40 Mark und zwei zur Verbesserung der Orgeln, woraus zu schließen ist, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Orgel vorhanden gewesen ist.

2.) Die Orgeln des 16. Jahrhunderts 


Im 16. Jh. lassen sich in der Kirche zwei Orgeln nachweisen, die miteinander verbunden über dem Eingang angebracht gewesen sein sollen. Diese unklare Formulierung von Nattermann macht es schwierig, sich etwas Konkretes über Aufstellung und Anlage der Instrumente vorzustellen. Wenn mit Eingang der Haupteingang an der Westseite gemeint ist, dann hat die große Orgel schon immer dort gestanden, wo bis 1942 ihr Platz gewesen ist. Wenig einleuchtend ist, dass große und kleine Orgel zusammenhängend aufgebaut gewesen sein sollen, da man der kleinen Orgel wohl eher die Funktion einer Chororgel wird beimessen müssen. Dass eine Chororgel vorhanden gewesen ist, lässt sich für einen späteren Zeitraum belegen. Zudem ist bei einer räumlich nicht getrennten Anlage beider Orgeln nur schwer einzusehen, weshalb die an den Instrumenten anfallenden Arbeiten durchweg von verschiedenen Orgelbauern besorgt werden.


Aus einem Bericht des Kanonikers Hoen vom 13. August 1548 geht hervor, dass er schon vor geraumer Zeit mit dem Orgelmacher Arnold Prinz einen Vertrag über die kleine Orgel ausgehandelt habe. Die Arbeiten seien ins Stocken geraten und, bedingt durch den Tod des Meisters, schließlich ganz zum Erliegen gekommen. Deshalb wird mit einem Freund des Verstorbenen, dem Orgelbauer Konrad Steinloch, ein neuer Kontrakt abgeschlossen. Darin ist festgelegt, dass die Orgel eine Reihe neuer Register erhalten soll: „die Prinzipale als Koppelregister, dann Zimbel, Mixtur, Hohlpfeife, Schalmei, Trompete und anstelle der früheren Flöte eine Bartpfeife, die doppelt so stark klingen soll wie die Flöte oder an deren Stelle eine Oktave von drei Fuß Länge". Die Vertragssumme beläuft sich auf vierzig Taler, außerdem erhält der Orgelbauer einen Zentner Blei. Während der Arbeiten stellt sich heraus, dass die Windlade undicht ist und erneuert werden muss; „auch fügte der Meister noch Taratantaras, d. h. ein Schnarregister, hinzu". Die Abnahme, bei der mehrere Organisten zugegen sind, erfolgt am 19. Juli 1550. Einige Zeit später wird die Wiederherstellung der großen Orgel in Angriff genommen, für die nötigen Holzlieferungen will Stiftsdechant Salentin Sorge tragen. Am 5. Juni 1573 schließt das Kapitel ad novi magni organi in bac ecciesia confectionem contractum cum magistris Nicolao et Arnoldo de Buscoduce organlas - mit den Orgelbaumeistern Nikolaus und Arnold aus Hertogenbosch einen Vertrag über die Herstellung einer neuen großen Orgel in der Kirche. Die Disposition zu diesem Orgelwerk, das von den Orgelbauern Nicolaas Niehoff (ca. 1525 - ca. 1604) und Amt Lampeier van Mill (gest. vor 1588) aus Hertogenbosch gebaut worden ist, ist nicht überliefert, es ist lediglich von einem principali organo et annectando positivo, von einem Hauptwerk und einem (Rück-) Positiv, die Rede. Ob ein selbständiges Pedal eingebaut gewesen ist, bleibt unklar, ist aber bei einem Vergleich mit zeitgenössischen Instrumenten denkbar.

Renaissance-Orgel um 1550
vorne links der Komponist 
Kaspar Roeseling (+ 1960)


Aus einem Bericht des Kanonikers Hoen vom 13. August 1548 geht hervor, dass er schon vor geraumer Zeit mit dem Orgel-macher Arnold Prinz einen Vertrag über die kleine Orgel ausgehandelt habe. Die Arbeiten seien ins Stocken geraten und, bedingt durch den Tod des Meisters, schließlich ganz zum Erliegen gekommen. Deshalb wird mit einem Freund des Verstorbenen, dem Orgelbauer Konrad Steinloch, ein neuer Kontrakt abgeschlossen. Darin ist festgelegt, dass die Orgel eine Reihe neuer Register erhalten soll: „die Prinzipale als Koppelregister, dann Zimbel, Mixtur, Hohlpfeife, Schalmei, Trompete und anstelle der früheren Flöte eine Bartpfeife, die doppelt so stark klingen soll wie die Flöte oder an deren Stelle eine Oktave von drei Fuß Länge". Die Vertragssumme beläuft sich auf vierzig Taler, außerdem erhält der Orgelbauer einen Zentner Blei. Während der Arbeiten stellt sich heraus, dass die Windlade undicht ist und erneuert werden muss; „auch fügte der Meister noch Taratantaras, d. h. ein Schnarregister, hinzu". Die Abnahme, bei der mehrere Organisten zugegen sind, erfolgt am 19. Juli 1550. Einige Zeit später wird die Wiederherstellung der großen Orgel in Angriff genommen, für die nötigen Holzlieferungen will Stiftsdechant Salentin Sorge tragen. Am 5. Juni 1573 schließt das Kapitel ad novi magni organi in bac ecciesia confectionem contractum cum magistris Nicolao et Arnoldo de Buscoduce organlas - mit den Orgelbaumeistern Nikolaus und Arnold aus s'-Hertogenbosch einen Vertrag über die Herstellung einer neuen großen Orgel in der Kirche. Die Disposition zu diesem Orgelwerk, das von den Orgelbauern Nicolaas Niehoff (ca. 1525 - ca. 1604) und Amt Lampeier van Mill (gest. vor 1588) aus s'-Hertogenbosch gebaut worden ist, ist nicht überliefert, es ist lediglich von einem principali organo et annectando positivo, von einem Hauptwerk und einem (Rück-)Positiv, die Rede. Ob ein selbständiges Pedal eingebaut gewesen ist, bleibt unklar, ist aber bei einem Vergleich mit zeitgenössischen Instrumenten denkbar.


Nach Fertigstellung der Orgel (1575, S. 43), für die insgesamt 2800 Gulden aufgebracht worden sind, sollen dem Kanoniker Nienhaus „für seine Bemühungen und für die Ausgaben, die er bei der Anfertigung der Orgel für Getränke usw. für die Arbeiter gehabt" hat, 25 Taler zugewiesen werden, die er aber in eine Stiftung für Vikare einbringt, die an Sonn- und Feiertagen nach der Vesper zusammen mit den Kanonikern im Dekagon die marianische Antiphon singen. Die Pflege der Orgel in den folgenden Jahren hat Amt Lampeier van Mill übernommen, der sich am 21. Juni 1577 an das Kölner Domkapitel wendet, ihm die Unterhaltung der beiden Domorgeln, die er zusammen mit Nicolaas Niehoff zwischen 1569 und 1573 wiederhergestellt und um ein Rückpositiv erweitert hat, gegen „ein jährliches Fixum" zu übertragen, „wie es ihm bereits für den Unterhalt der Orgeln in St. Andreas, St. Gereon und St. Maria im Pesch zuteil" werde.


Nachdem 1602 offensichtlich Pfeifen aus der Orgel entwendet worden sind das Kapitelsprotokoll vom 15. Januar erwähnt die ex organo desumptas fistulas - die aus der Orgel entwendeten Pfeifen -wird dem Organisten aufgegeben, besser auf das Instrument zu achten. Auch in einem Protokoll vom 9. September 1608 wird der Organist an seine Pflicht erinnert und angehalten, eine missbräuchliche Benutzung der Orgel zu unterbinden: Conclusum quod magister Johannes organa custodiet et conservabit nee invenes desuper ludere ullaternus permittet...- Es wurde beschlossen, dass Meister Johannes auf die Orgeln Acht geben und für ihren Erhalt sorgen soll und dass er Jugendlichen in keiner Weise gestatten dürfe, darauf zu spielen.
Vente vermutet, bei dem zuvor genannten magister Johannes handele es sich um den Orgelbauer Johann III Graurok (Graerock), Mitglied einer aus Emmerich oder Kalkar stammenden Orgelmacherfamilie, seit 1606 Bürger der Stadt Frankfurt am Main. Es scheint aber fraglich, ob die gegebenen Anweisungen, die eher für einen längeren Zeitraum bestimmt und recht allgemein gehalten sind, sich wirklich an einen Orgelbauer richten, der zumeist nur wenige Tage oder Wochen an einem Instrument zu arbeiten hat und es darüber hinaus kaum beaufsichtigen kann. Zudem fällt es nicht in die Kompetenz eines Orgelbauers, jemandem das Orgelspiel zu erlauben oder zu verbieten. Somit muss es in Zweifel gezogen werden, dass Graurok 1608 an der Orgel von St. Gereon Arbeiten vorgenommen hat.
Tatsächlich aber hat er sich 1622/23 wohl für längere Zeit in Köln aufgehalten. Im Taufbuch der Pfarre St. Alban ist er unter dem 21. Dezember 1622 als Pate eingetragen. Das Stiftskapitel von St. Gereon beschäftigt sich am 9. Mai 1623 mit der notwendigen Reparatur der Orgel und beschließt, vor weiteren Beratungen in dieser Angelegenheit zunächst einmal Graurok darüber zu hören: Reaprationem organi domini quoque concluserunt esse faciendam et ad tractandam et meliori modo conveniendum deputati sunt Reverend/ domini. ..,primusque audiendus Johannes Craerock magister - Die Herren haben auch beschlossen, dass eine Reparatur der Orgel ausgeführt werden muß, und die Hochwürdigen Herren sind der Auffassung gewesen, dass, bevor man verhandelt und sich über das weitere Vorgehen verständigt, zuerst Meister Johannes Graerock gehört werden müsse. Man scheint sich dann recht schnell geeinigt und einen Vertrag abgeschlossen zu haben, da das Protokoll unter dem 30. Mai1623 dazu nur kurz vermerkt: Legitur contractus cum magistro organorum, qui approbatur - Der Vertrag mit dem Orgelbaumeister wurde vorgelesen und gebilligt.

Dass dieser Vertrag sicher mehr als eine bloße Wiederherstellung der großen Orgel beinhaltet hat, wird aus den Ausführungen Nattermanns deutlich, der über eine seitliche Erweiterung berichtet, um mehr Raum für die Sänger zu gewinnen, und daraus schließt, „dass zu dieser Zeit der mehrstimmige Gesang seinen Einzug in St. Gereon gehalten hat". Nach Beendigung seiner Arbeiten, die wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, scheint Graurok Köln wieder verlassen zu haben, so dass knapp zwei Jahre später Hieronymus Ruprecht mit der Instandsetzung der kleinen Orgel betraut wird. Das Kapitelsprotokoll vom 22. April 1625 vermerkt dazu: Hieronyrnus magister organi petit resolutionem minoris organi, et in capitulo constitutis dixit folles povos quattuor requiri ad quadraginta imperiales: Item ein secret midt ein
register, ein quintfluit et nova aliquot fistulae similiter pro quadraginta daleris imperialibus... Capitulum quoque curabit ut organum coloribus aequaliter pingatur -
Der Orgelbaumeister Hieronymus forderte die Bezahlung der kleinen Orgel, beim Kapitel sagte er als Begründung, dass vier neue Bälge zu vierzig Reichstalern notwendig seien, außerdem eine Windlade mit einem Register, einer Quintflöte, und einige neue Pfeifen ebenfalls für vierzig Reichstaler... Das Kapitel wird auch dafür Sorge tragen, dass die Orgel mit Farben bemalt wird. Am 4. Februar 1626 zeigt Ruprecht dem Kapitel die Fertigstellung der Orgel an, „und so hatte der Organist Johannes wieder eine treffliche Orgel zur Verfügung".

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 Last Update:  14.01.12 14:31 H. Wolfgarten