|
1.)
Zur Orgelgeschichte der ehemaligen Stifts- und späteren Pfarrkirche
St. Gereon in Köln.
Trotz einer nicht
gerade unbeträchtlichen Zahl von Publikationen über diese Kölner
Kirche, die zum Teil weit in das 19. Jh. und noch darüber hinaus zurückreichen,
fehlt bis heute, abgesehen von kleinen Beiträgen und gelegentlichen
kurzen Hinweisen, eine zusammenhängende Darstellung über die
Orgel.
Dass Kölns Kirchen in der Mehrzahl
bedeutsame Orgelwerke gehabt haben, und da macht St. Gereon keine Ausnahme, ist heute nur
noch eine historische Dimension; denn der einst reiche Bestand ist spätestens
im Zweiten Weltkrieg untergegangen, wenn nicht schon früher durch
entstellende Um- oder Zubauten erhebliche Substanzverluste eingetreten
sind.
Dies lässt sich gleichsam exemplarisch
an der Orgelgeschichte von St. Gereon aufzeigen, wenn auch ein vollständiges
Bild, allein schon wegen des Verlustes einer Vielzahl von schriftlichen
Quellen, nicht mehr zu rekonstruieren ist.
Die früheste Erwähnung einer
Orgel reicht in das 13. Jh. zurück und kann wohl auch im Zusammenhang
mit dem Neubau des Dekagons, der 1227 seiner Vollendung entgegengeht, gesehen
werden.
Nach einem um das Jahr 1279 entstandenen
Schriftstück, das als verloren gelten muss, stiftet der Stiftsdechant
Wilhelm von Schinnen (Wilhelmus de Schinnis), der etwa von 1279 bis 1283
dieses Amt innegehabt hat, ad subsidium Chori XL marcas, et duas ad organa
melioranda - zur Unterstützung des Chores 40 Mark und zwei zur Verbesserung
der Orgeln, woraus zu schließen ist, dass zu diesem Zeitpunkt bereits
eine Orgel vorhanden gewesen ist.
|
|
|
2.)
Die Orgeln des 16. Jahrhunderts
Im
16. Jh. lassen sich in der Kirche zwei Orgeln nachweisen,
die miteinander verbunden über dem Eingang angebracht
gewesen sein sollen. Diese unklare Formulierung von
Nattermann macht es schwierig, sich etwas Konkretes über
Aufstellung und Anlage der Instrumente vorzustellen. Wenn
mit Eingang der Haupteingang an der Westseite gemeint ist,
dann hat die große Orgel schon immer dort gestanden, wo bis
1942 ihr Platz gewesen ist. Wenig einleuchtend ist, dass
große und kleine Orgel zusammenhängend aufgebaut gewesen
sein sollen, da man der kleinen Orgel wohl eher die Funktion
einer Chororgel wird beimessen müssen. Dass eine Chororgel
vorhanden gewesen ist, lässt sich für einen späteren
Zeitraum belegen. Zudem ist bei einer räumlich nicht
getrennten Anlage beider Orgeln nur schwer einzusehen,
weshalb die an den Instrumenten anfallenden Arbeiten
durchweg von verschiedenen Orgelbauern besorgt werden.
|
|
|
Aus einem Bericht
des Kanonikers Hoen vom 13. August 1548 geht hervor, dass er schon vor
geraumer Zeit mit dem Orgelmacher Arnold Prinz einen Vertrag über
die kleine Orgel ausgehandelt habe. Die Arbeiten seien ins Stocken geraten
und, bedingt durch den Tod des Meisters, schließlich ganz zum Erliegen
gekommen. Deshalb wird mit einem Freund des Verstorbenen, dem Orgelbauer
Konrad Steinloch, ein neuer Kontrakt abgeschlossen. Darin ist festgelegt,
dass die Orgel eine Reihe neuer Register erhalten soll: „die Prinzipale
als Koppelregister, dann Zimbel, Mixtur, Hohlpfeife, Schalmei, Trompete
und anstelle der früheren Flöte eine Bartpfeife, die doppelt
so stark klingen soll wie die Flöte oder an deren Stelle eine Oktave
von drei Fuß Länge". Die Vertragssumme beläuft sich auf
vierzig Taler, außerdem erhält der Orgelbauer einen Zentner
Blei. Während der Arbeiten stellt sich heraus, dass die Windlade undicht
ist und erneuert werden muss; „auch fügte der Meister noch Taratantaras,
d. h. ein Schnarregister, hinzu". Die Abnahme, bei der mehrere Organisten
zugegen sind, erfolgt am 19. Juli 1550. Einige Zeit später wird die
Wiederherstellung der großen Orgel in Angriff genommen, für
die nötigen Holzlieferungen will Stiftsdechant Salentin Sorge tragen.
Am 5. Juni 1573 schließt das Kapitel ad novi magni organi in bac
ecciesia confectionem contractum cum magistris Nicolao et Arnoldo de Buscoduce
organlas - mit den Orgelbaumeistern Nikolaus und Arnold aus Hertogenbosch
einen Vertrag über die Herstellung einer neuen großen Orgel
in der Kirche. Die Disposition zu diesem Orgelwerk, das von den Orgelbauern
Nicolaas Niehoff (ca. 1525 - ca. 1604) und Amt Lampeier van Mill (gest.
vor 1588) aus Hertogenbosch gebaut worden ist, ist nicht überliefert,
es ist lediglich von einem principali organo et annectando positivo, von
einem Hauptwerk und einem (Rück-) Positiv, die Rede. Ob ein selbständiges
Pedal eingebaut gewesen ist, bleibt unklar, ist aber bei einem Vergleich
mit zeitgenössischen Instrumenten denkbar. |
|

Renaissance-Orgel
um 1550
vorne
links der Komponist
Kaspar
Roeseling (+ 1960) |
|
|
Aus einem Bericht des Kanonikers Hoen
vom 13. August 1548 geht hervor, dass er schon vor geraumer Zeit mit dem
Orgel-macher Arnold Prinz einen Vertrag über die kleine Orgel ausgehandelt
habe. Die Arbeiten seien ins Stocken geraten und, bedingt durch den Tod
des Meisters, schließlich ganz zum Erliegen gekommen. Deshalb wird
mit einem Freund des Verstorbenen, dem Orgelbauer Konrad Steinloch, ein
neuer Kontrakt abgeschlossen. Darin ist festgelegt, dass die Orgel eine
Reihe neuer Register erhalten soll: „die Prinzipale als Koppelregister,
dann Zimbel, Mixtur, Hohlpfeife, Schalmei, Trompete und anstelle der früheren
Flöte eine Bartpfeife, die doppelt so stark klingen soll wie die Flöte
oder an deren Stelle eine Oktave von drei Fuß Länge". Die Vertragssumme
beläuft sich auf vierzig Taler, außerdem erhält der Orgelbauer
einen Zentner Blei. Während der Arbeiten stellt sich heraus, dass
die Windlade undicht ist und erneuert werden muss; „auch fügte der
Meister noch Taratantaras, d. h. ein Schnarregister, hinzu". Die Abnahme,
bei der mehrere Organisten zugegen sind, erfolgt am 19. Juli 1550. Einige
Zeit später wird die Wiederherstellung der großen Orgel in Angriff
genommen, für die nötigen Holzlieferungen will Stiftsdechant
Salentin Sorge tragen. Am 5. Juni 1573 schließt das Kapitel ad novi
magni organi in bac ecciesia confectionem contractum cum magistris Nicolao
et Arnoldo de Buscoduce organlas - mit den Orgelbaumeistern Nikolaus und
Arnold aus s'-Hertogenbosch einen Vertrag über die Herstellung einer
neuen großen Orgel in der Kirche. Die Disposition zu diesem Orgelwerk,
das von den Orgelbauern Nicolaas Niehoff (ca. 1525 - ca. 1604) und Amt
Lampeier van Mill (gest. vor 1588) aus s'-Hertogenbosch gebaut worden ist,
ist nicht überliefert, es ist lediglich von einem principali organo
et annectando positivo, von einem Hauptwerk und einem (Rück-)Positiv, die
Rede. Ob ein selbständiges Pedal eingebaut gewesen ist,
bleibt unklar, ist aber bei einem Vergleich mit zeitgenössischen Instrumenten
denkbar. |
|
|
Nach Fertigstellung der Orgel (1575, S.
43), für die insgesamt 2800 Gulden aufgebracht worden sind, sollen
dem Kanoniker Nienhaus „für seine Bemühungen und für die
Ausgaben, die er bei der Anfertigung der Orgel für Getränke usw.
für die Arbeiter gehabt" hat, 25 Taler zugewiesen werden, die er aber
in eine Stiftung für Vikare einbringt, die an Sonn- und Feiertagen
nach der Vesper zusammen mit den Kanonikern im Dekagon die marianische
Antiphon singen. Die Pflege der Orgel in den folgenden Jahren hat Amt Lampeier
van Mill übernommen, der sich am 21. Juni 1577 an das Kölner
Domkapitel wendet, ihm die Unterhaltung der beiden Domorgeln, die er zusammen
mit Nicolaas Niehoff zwischen 1569 und 1573 wiederhergestellt und um ein
Rückpositiv erweitert hat, gegen „ein jährliches Fixum" zu übertragen,
„wie es ihm bereits für den Unterhalt der Orgeln in St. Andreas, St.
Gereon und St. Maria im Pesch zuteil" werde. |
 |
|
|
Nachdem 1602 offensichtlich Pfeifen aus
der Orgel entwendet worden sind das Kapitelsprotokoll vom 15. Januar erwähnt
die ex organo desumptas fistulas - die aus der Orgel entwendeten Pfeifen
-wird dem Organisten aufgegeben, besser auf das Instrument zu achten. Auch
in einem Protokoll vom 9. September 1608 wird der Organist an seine Pflicht
erinnert und angehalten, eine missbräuchliche Benutzung der Orgel
zu unterbinden: Conclusum quod magister Johannes organa custodiet et conservabit
nee invenes desuper ludere ullaternus permittet...- Es wurde beschlossen,
dass Meister Johannes auf die Orgeln Acht geben und für ihren Erhalt
sorgen soll und dass er Jugendlichen in keiner Weise gestatten dürfe,
darauf zu spielen.
Vente vermutet, bei dem zuvor genannten
magister Johannes handele es sich um den Orgelbauer Johann III Graurok
(Graerock), Mitglied einer aus Emmerich oder Kalkar stammenden Orgelmacherfamilie,
seit 1606 Bürger der Stadt Frankfurt am Main. Es scheint aber fraglich,
ob die gegebenen Anweisungen, die eher für einen längeren Zeitraum
bestimmt und recht allgemein gehalten sind, sich wirklich an einen Orgelbauer
richten, der zumeist nur wenige Tage oder Wochen an einem Instrument zu
arbeiten hat und es darüber hinaus kaum beaufsichtigen kann. Zudem
fällt es nicht in die Kompetenz eines Orgelbauers, jemandem das Orgelspiel
zu erlauben oder zu verbieten. Somit muss es in Zweifel gezogen werden,
dass Graurok 1608 an der Orgel von St. Gereon Arbeiten vorgenommen hat.
Tatsächlich aber hat er sich 1622/23
wohl für längere Zeit in Köln aufgehalten. Im Taufbuch der
Pfarre St. Alban ist er unter dem 21. Dezember 1622 als Pate eingetragen. Das Stiftskapitel
von St. Gereon beschäftigt sich am 9. Mai 1623 mit der notwendigen
Reparatur der Orgel und beschließt, vor weiteren Beratungen in dieser
Angelegenheit zunächst einmal Graurok darüber zu hören:
Reaprationem organi domini quoque concluserunt esse faciendam et ad tractandam
et meliori modo conveniendum deputati sunt Reverend/ domini. ..,primusque
audiendus Johannes Craerock magister - Die Herren haben auch beschlossen,
dass eine Reparatur der Orgel ausgeführt werden muß, und die
Hochwürdigen Herren sind der Auffassung gewesen, dass, bevor man verhandelt
und sich über das weitere Vorgehen verständigt, zuerst Meister
Johannes Graerock gehört werden müsse. Man scheint sich dann
recht schnell geeinigt und einen Vertrag abgeschlossen zu haben, da das
Protokoll unter dem 30. Mai1623 dazu nur kurz vermerkt: Legitur contractus
cum magistro organorum, qui approbatur - Der Vertrag mit dem Orgelbaumeister
wurde vorgelesen und gebilligt. |
|
Dass dieser Vertrag sicher mehr als eine
bloße Wiederherstellung der großen Orgel beinhaltet hat, wird
aus den Ausführungen Nattermanns deutlich, der über eine seitliche
Erweiterung berichtet, um mehr Raum für die Sänger zu gewinnen,
und daraus schließt, „dass zu dieser Zeit der mehrstimmige Gesang
seinen Einzug in St. Gereon gehalten hat". Nach Beendigung seiner Arbeiten,
die wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, scheint Graurok Köln
wieder verlassen zu haben, so dass knapp zwei Jahre später Hieronymus
Ruprecht mit der Instandsetzung der kleinen Orgel betraut wird. Das Kapitelsprotokoll
vom 22. April 1625 vermerkt dazu: Hieronyrnus magister organi petit resolutionem
minoris organi, et in capitulo constitutis dixit folles povos quattuor
requiri ad quadraginta imperiales: Item ein secret midt ein
register, ein quintfluit et nova aliquot
fistulae similiter pro quadraginta daleris imperialibus... Capitulum quoque
curabit ut organum coloribus aequaliter pingatur - Der Orgelbaumeister
Hieronymus forderte die Bezahlung der kleinen Orgel, beim Kapitel sagte
er als Begründung, dass vier neue Bälge zu vierzig Reichstalern
notwendig seien, außerdem eine Windlade mit einem Register, einer
Quintflöte, und einige neue Pfeifen ebenfalls für vierzig Reichstaler...
Das Kapitel wird auch dafür Sorge tragen, dass die Orgel mit Farben
bemalt wird. Am 4. Februar 1626 zeigt Ruprecht dem Kapitel die Fertigstellung
der Orgel an, „und so hatte der Organist Johannes wieder eine treffliche
Orgel zur Verfügung". |
|
|